
Weitere Lockerungen für den Turnbetrieb
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 Änderungen der Massnahmen gegen den Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus beschlossen, die auch den Sport betreffen und ab dem 31. Mai 2021 gelten.
Allgemein
Im Freien und in Innenräumen darf unter Einhaltung von bestimmten Massnahmen, Sport in Gruppen bis maximal 50 Personen betrieben werden. Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr gelten keine Einschränkungen von Trainings, weder im Innen- noch Aussenraum. Wettkämpfe für Personen mit Jahrgang 2001 und jünger dürfen in allen Sportarten wieder mit Publikum stattfinden. Wettkämpfe (auch von Mannschaftssportarten) bei den Erwachsenen sind nur Draussen, mit max. 50 Personen und mit Publikum wieder erlaubt.
Sportaktivitäten in Innenräumen
Sport in Innenräumen ist für Einzelpersonen oder Gruppen bis maximal 50 Personen, unter Einhaltung des Mindestabstands (1.5 Meter) sowie permanenter Maskentragpflicht möglich (Ausnahmen siehe Punkt E).
Mannschaftssportarten sind Drinnen nicht erlaubt.
Sportaktivitäten im Aussenbereich
Sport im Freien kann allein oder in Gruppen bis maximal 50 Personen (inkl. Leiterperson) ausgeübt werden. Es muss eine Gesichtsmaske getragen oder der Abstand eingehalten werden. Auf beides kann nur verzichtet werden, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.
Im Aussenbereich sind Kontaktsportarten und Mannschaftssportarten nur erlaubt mit Maske oder Kontaktdaten-Erhebung.
Fragen und Auskunft: Präsident, Stefan Jäggi
Der Vorstand STV Marbach, 30.05.2021